Gesetzgebung zur Barrierefreiheit: Slowakei

Das Gesetz Nr. 351/2022 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die slowakische Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit, wird von mehreren unten aufgeführten Regulierungsbehörden überwacht. Es trat im Juni 2025 in Kraft, während die letzte Änderung der Verordnung am 6. Juli 2023 vorgenommen wurde.
Anwendungsbereich
Das Gesetz legt Barrierefreiheitsanforderungen für verschiedene Produkte, Dienstleistungen und Verkehrselemente fest, die nach dem 28. Juni 2025 eingeführt oder bereitgestellt werden. Konkret umfasst es:
- Computerhardwaresystem und Betriebssystem für dieses Hardwaresystem für allgemeine Zwecke, das für Verbraucher bestimmt ist
- Selbstbedienungsterminal, nämlich:
- Zahlungsterminal
- Ein Geldautomat, wenn er dazu bestimmt ist, eine Dienstleistung gemäß besonderen Vorschriften zu erbringen
- Fahrkartenautomat, wenn er dazu bestimmt ist, eine Dienstleistung gemäß besonderen Vorschriften zu erbringen
- Check-in-Einrichtung, wenn sie für die Erbringung von Dienstleistungen gemäß besonderen Vorschriften vorgesehen ist
- Ein interaktiver Selbstbedienungsterminal, der Informationen bereitstellt, wenn er dazu bestimmt ist, eine Dienstleistung gemäß besonderen Vorschriften zu erbringen.
- Ausgenommen sind Terminals, die als integraler Bestandteil eines Fahrzeugs, Flugzeugs, Schiffs oder Schienenfahrzeugs installiert sind.
- Endgerät mit interaktiver Rechenleistung für Verbraucher, verwendet für:
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
- Elektronischer Lesegerät
Ausnahmen
Die slowakische Regierungsverordnung Nr. 282/2023 enthält mehrere Ausnahmen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten nur, wenn sie das Produkt nicht wesentlich verändern oder den Hersteller nicht unverhältnismäßig belasten. Die Hersteller müssen ihre Konformität fünf Jahre lang bewerten und dokumentieren und diese Unterlagen der zuständigen Behörde auf Anfrage vorlegen, wobei Kleinstunternehmen von der Dokumentationspflicht ausgenommen sind. Darüber hinaus gilt die Belastungsbestimmung nicht für Hersteller, die finanzielle Unterstützung für die Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten. Hersteller müssen die zuständige Behörde schriftlich benachrichtigen, wenn sie ein Produkt in Verkehr bringen. Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, dürfen bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer, jedoch nicht länger als 20 Jahre, für ähnliche Dienste weiter verwendet werden.
Geldbußen und Strafen
Wurde die im ersten Teil dieses Abschnitts genannte Nichtkonformität nicht beseitigt, so beschränkt die Marktüberwachungsbehörde das Inverkehrbringen des Produkts oder verbietet es oder verlangt dessen Rücknahme vom Markt.
Berichterstattung
Die Slowakei hält sich an die EU-weite Vorgabe für Barrierefreiheitserklärungen auf Websites und für digitale Dienste. Diese Erklärungen sind für die Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht unerlässlich.
Diese Erklärung muss auf ihren Websites öffentlich zugänglich sein und klare Informationen über den Barrierefreiheitsstatus ihrer digitalen Dienste enthalten, z. B. ob sie die erforderlichen Standards erfüllen oder bestehende Barrierefreiheitsprobleme aufzeigen. Die Erklärung sollte auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit detailliert beschreiben, einschließlich aller laufenden Bemühungen oder Pläne zur Behebung von Mängeln. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Barrierefreiheit angeben, wie Nutzer Barrierefreiheitsprobleme melden und Hilfe anfordern können, um sicherzustellen, dass Organisationen in ihrem Engagement für barrierefreie digitale Erlebnisse rechenschaftspflichtig und transparent bleiben.
Wenn Nutzer auf Barrieren hinsichtlich der Barrierefreiheit stoßen oder eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung einreichen möchten, können sie sich an die zuständige Behörde, die Slowakische Handelsinspektion, wenden. Beschwerden können eingereicht werden über:
E-Mail: podnety@soi.sk
Telefonnummer: +421 2 5827 2133
Offizielle Website: https://www.soi.sk/
Adresse: Bajkalská 21/A, Postfach 29, 827 99 Bratislava
Die Einhaltung des Gesetzes Nr. 351/2022 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erfordert eine klare Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator für Erklärungen zur Barrierefreiheit, um innerhalb weniger Minuten eine solche Erklärung zu erstellen.
Die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit finden Sie in den offiziellen Unterlagen der slowakischen Regierung.